Heimkosten ab 01.02.2023
Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 |
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*Doppelzimmer | 3.258,89 € | 3.750,79 € | 4.263,97 € | 4.493,95 € |
*Einzelzimmer | 3.327,34 € | 3.819,23 € | 4.332,42 € | 4.562,39 € |
Zuzahlung der Pflegekasse | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
*Eigenanteil Doppelzimmer | 2.488,89 € | 2.488,79 € | 2.488,97 € | 2.488,95 € |
*Eigenanteil Einzelzimmer | 2.557,34 € | 2.557,23 € | 2.557,42 € | 2.557,39 € |
* Die Heimkosten sind im Monatsdurchschnitt angegeben.
Pflegegrad 1 sowie kein Pflegegrad sind für unsere Einrichtung nicht relevant!
Information über den EEE (Einrichtungeinheitlichen Eigenanteil) Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2-5 ist mit den Kostenträgern ein EEE in Höhe von derzeit 41,06 Euro pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leitungs-betrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tagen abweichen.
Wenn die Rente nicht ausreicht Reicht die Rente und das Vermögen nicht aus, kann jederzeit beim Bezirk Oberpfalz ein Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe gestellt werden. Erfolgt nach einer individuellen Überprüfung eine Kostenübernahme, erhält der Bewohner die Bewohnerin einen monatlichen Barbetrag in Höhe von 135,54 €. Bei niedrigen Renteneinkünften besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Bei Bedarf wird nach den gesetzlichen Vorgaben Wohngeld bezahlt. Weitere Informationen zu Unterhalt, Freibetrag, Sozialhilfeantrag, Wohngeldantrag etc. teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit. Sie können uns hierzu unter der Telefonnummer 09603 800-193, oder über unser Kontaktformular erreichen. |